Unsere Dienstleistungen im Bereich Netznutzung

NetznutzungVielfach werden Gewerbekunden noch auf Basis eines SLP Zählers (Standard Lastprofil) gemessen und abgerechnet. Eine Umstellung der heutigen Messung durch einen alternativen Messstellenbetreiber (MSB) von SLP auf rLM bewirkt, dass der Kunde oftmals niedrigere Netznutzungskosten zahlt. Zudem lassen sich über die rLM Messung genauere Analysen über das Verbrauchsverhalten an dem Standort ableiten, als auch erhält der Kunde nun monatlich eine Abrechnung, anstelle einer jährlichen Abrechnung.

Atypische Netznutzung

Letztverbraucher, die ein besonderes – in der Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 Abs. 2 StromNEV) näher spezifiziertes – Abnahmeverhalten aufweisen, haben den Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Vereinbarung zwischen Letztverbraucher und Netzbetreiber bedarf der Genehmigung der Regulierungsbehörde (BNetzA). Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen Voraussetzungen nach § 19 Abs. 2 StromNEV tatsächlich erfüllt werden. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung der Netznutzung nach den allgemeinen im Preisblatt veröffentlichten Netzentgelten.

Netzpooling

Mit dem Begriff "Pooling" wird zeitgleiche Abrechnung mehrerer Entnahmestellen durch ein und denselben Netznutzer gemeint.

Die abrechnungsrelevante Leistungsspitze ergibt sich aus der zeitgleichen Leistung aller gepoolten Leistungswerten im Gegensatz zu der Entnahme an jedem einzelnen Entnahmepunkt.

Dies führt zu einer Reduktion der zur Abrechnung heranzuziehenden Leistungsspitze, da diese Lastspitze i.d.R. niedriger ist als die Summe der einzelnen Leistungsspitzen pro Entnahmestellen. Das Pooling senkt somit die Kosten des zu zahlenden Jahresleistungsentgeltes.